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Berufsbezogene Deutschförderung

Was ist berufsbezogene Deutschförderung?

Die berufsbezogene Deutschförderung ist ein Kursangebot für alle Menschen mit Migrationshintergrund, die Arbeit suchen oder in ihrem Beruf weiterkommen wollen.

Die Kurse werden vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert.

Diese Kurse bestehen meistens aus:

  • Berufsbezogenem Deutschunterricht
  • Fachunterricht
  • Praktikum
  • Betriebsbesichtigungen

Ein Kurs hat maximal 730 Unterrichtsstunden und dauert sechs Monate.
Unterrichtszeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Welches Ziel hat die berufsbezogene Deutschförderung?

Nach einem Kurs sollen Sie sprachlich und fachlich so gut qualifiziert sein, dass Sie leichter eine Arbeitsstelle finden oder dem Unterricht in einer Weiterbildungsmaßnahme besser folgen können.

Wer kann teilnehmen?

Das ESF-BAMF-Programm richtet sich vor allem an Menschen mit Migrationshintergrund, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das sind Menschen, die Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bekommen. Sie können aber auch teilnehmen, wenn Sie schon in einem Betrieb beschäftigt sind oder aus anderen Gründen keine Sozialleistungen erhalten.

Welche Voraussetzungen müssen Sie sonst noch erfüllen?

Migrationshintergrund

Einen Migrationshintergrund haben Sie, wenn Sie selbst, mindestens ein Elternteil oder Ihre Großeltern nach Deutschland eingewandert sind. Dabei spielt Ihre Staatsangehörigkeit keine Rolle.

Deutsch als Zweitsprache

Deutsch darf nicht Ihre Muttersprache sein.

Keine Schulpflicht

Um an einem berufsbezogenen Deutschkurs im Rahmen des ESF-BAMF-Programms teilnehmen zu können, müssen Sie Ihre Schulpflicht erfüllt haben.

Absolvierter Integrationskurs

Sie müssen einen Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge absolviert haben.

Unter zwei Voraussetzungen müssen Sie keinen Integrationskurs besuchen:

  1. Sie haben bereits ausreichende Deutschkenntnisse.
  2. Sie sind bereits beschäftigt und möchten einen ESF-BAMF-Kurs in Ihrem Betrieb besuchen.

 

Wie können Sie am ESF-BAMF-Programm teilnehmen?

Wenn Sie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten oder als arbeitsuchend registriert sind, wenden Sie sich an Ihre/n Vermittler/in in der Arbeitsagentur oder der Arbeitsgemeinschaft / Optionskommune. Diese/r kann Sie für eine Teilnahme an einen berufsbezogenen Deutschkurs vorschlagen und nennt Ihnen die Sprachschule, bei der Sie den Kurs absolvieren.

Wenn Sie arbeiten möchten, aber noch nicht als arbeitsuchend registriert sind, müssen Sie sich zunächst bei der Agentur für Arbeit melden, die für Sie zuständig ist. Damit zeigen Sie, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Mit diesem Nachweis können Sie zur Sprachschule gehen, die Ihnen dann weiterhelfen wird.

Wie geht es weiter?

  • Bei Ihrer Sprachschule werden zunächst Ihre Lernvoraussetzungen, Ihre Qualifikationen und Ihr Sprachstand ermittelt.
  • Im Verlauf des Kurses werden Ihre Lernfortschritte überprüft.
  • Um in Ihrem Kurs Erfolg zu haben, müssen Sie aktiv am Unterricht mitwirken sowie regelmäßig teilnehmen und pünktlich kommen.
  • Ihre Lehrkraft wird Ihre Lernfortschritte regelmäßig schriftlich festhalten und auswerten.
  • Am Ende bekommen Sie eine Teilnahmebestätigung, in der sowohl die Lernziele als auch die Inhalte und Ihre Lernfortschritte detailliert festgehalten werden.

Was kostet die Teilnahme am berufsbezogenen Deutschkurs?

Die Teilnahme am berufsbezogenen Deutschkurs ist für Sie kostenlos.

Fahrtkosten

  • Wenn Sie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten, bekommen Sie von Ihrer Sprachschule Ihre Fahrtkosten erstattet. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der Schule vor Beginn des Kurses.
  • Wenn Sie weder Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosen­geld II bekommen, müssen Sie die Fahrtkosten selbst bezahlen.
Diese Maßnahme wird vom folgenden bfz-Standort durchgeführt: