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Dienstleistungen zur Neu- und Wiedereingliederung nach § 45 SGB III und in Verbindung mit § 16 SGB II

Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch

  1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
  2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
  3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
  4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
  5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme


unterstützen (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). (SGB III, § 45, 1)

Das bfz Aschaffenburg führt folgende Maßnahmen durch, zu welchen Sie durch die jeweiligen jobcenter zugewiesen werden können:

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