



Das bfz Aschaffenburg ist ein zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung gemäß "Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung" (AZWV) und bietet eine Reihe von Qualifizierungsmaßnahmen an, die für die Einlösung von Bildungsgutscheinen zugelassen sind.
Ein Bildungsgutschein (siehe ausführliche Erläuterungen) berechtigt zur Teilnahme an einer Qualifizierung. Die Kosten für die Weiterbildung werden von der Agentur für Arbeit übernommen.
Der Bildungsgutschein beinhaltet Angaben über den Themenschwerpunkt (Bildungsziel), die maximale Dauer und die Kostenübernahme sowie die Gültigkeit des Bildungsgutscheins.
Seit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 01. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Ihnen bietet sich der Vorteil, mehr Eigeninitiative zeigen und Verantwortung für Ihre erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt übernehmen zu können.
Ein Bildungsgutschein berechtigt zur Teilnahme an einer Qualifizierung. Die Kosten für die Weiterbildung werden von der Agentur für Arbeit übernommen.
Der Bildungsgutschein beinhaltet Angaben über den Themenschwerpunkt (Bildungsziel), die maximale Dauer und die Kostenübernahme. Achtung: Der Gutschein hat nur eine begrenzte Einlösungsdauer! Häufig ist der Gutschein regional begrenzt (Tagespendelbereich).
Einen generellen Anspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es nicht - es ist eine sogenannte "Kann-Leistung", über die immer im Einzelfall entschieden wird. Die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein zu bekommen, haben Personen, die arbeitslos gemeldet sind, sowie Personen, denen eine Arbeitslosigkeit droht, und für die eine Förderung notwendig ist. Die Entscheidung über die Förderung der beruflichen Weiterbildung wird dann von den Beraterinnen und Beratern in der zuständigen Agentur für Arbeit getroffen.
In der Agentur für Arbeit werden in einem Gespräch ("Profiling") mit der zuständigen Beraterin oder dem Berater der Bildungsbedarf und das Bildungsziel festgelegt. Bei der Vergabe orientieren sich die Agenturen für Arbeit an der regionalen Arbeitsmarktlage. Deshalb kann die gleiche Weiterbildung in einem Bezirk genehmigt und in einem anderen abgelehnt werden.
Den Bildungsgutschein können Sie selbständig bei einem Träger Ihrer Wahl einlösen.
Der Gutschein kann nur eingelöst werden
für eine zugelassene Bildungsmaßnahme, die dem Bildungsziel auf dem Gutschein entspricht.
Wir beraten Sie gerne!
Ihre Ansprechpartner:
Silke Kirchgeßner
Telefon 06021 4176-131
Telefax 06021 4176-120
E-Mail kirchgessner.silke@ab.bfz.de
Christiana Spiegel
Telefon 06021 4176-222
Telefax 06021 4176-120
E-Mail spiegel.christiana@ab.bfz.de
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