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Beratungsstelle Bildungsprämie
Beratungsstelle Bildungsprämie


Weiterbildung zahlt sich aus!
Nutzen Sie die Vorteile der kostenlosen und individuellen Beratung zur Bildungsprämie!
- Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500 Euro wert sein und Ihre Kursgebühren reduzieren.
- Durch das Weiterbildungssparen können Sie die weiteren Kosten finanzieren.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beraten Sie unsere Beratungsstellen kostenlos und individuell über das für Sie passende berufliche Weiterbildungsangebot, den Prämiengutschein und das Weiterbildungssparen.
Diese Unterlagen benötigen Sie für das Beratungsgespräch:
- Gültigen Lichtbildausweis
- Einkommenssteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr
- Wenn Sie kein EU-Bürger sind: eine Aufenthaltserlaubnis
Wer erhält einen Prämiengutschein?
- Angestellte, die befugt sind in Deutschland zu arbeiten, durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Beträge von 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Für diese Grenzen werden auch die Kinderfreibeträge berücksichtigt.
- Beschäftigte während der Mutterschutzfrist oder in Elternzeit unterhalb der genannten Einkommensgrenzen.
- Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Selbständige, deren Erwerbseinkommen trotz der Mindestarbeitszeit unter den Regelleistungen der Grundsicherung liegt und die daher zu ihrem Erwerbseinkommen aufstockende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten.
Der Prämiengutschein dient der Förderung individueller beruflicher Weiterbildung.
Die Zuwendung beträgt 50 Prozent der Kurs- oder Prüfungskosten bis zu einem maximalen Betrag von 500 Euro.
Weitere Informationen finden Sie im Internet:
www.bildungspraemie.info
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