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Die Ausbildung zum Logopäden / zur Logopädin

Die Ausbildung ist durch das am 1. Oktober 1980 in Kraft getretene Logopädengesetz und die damit verbundene Ausbildungs- und Prüfungsordnung (LogAPrO) geregelt.

Voraussetzungen für die Ausbildung

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Es handelt sich um eine Vollzeitausbildung. Eine Anrechnung abgeschlossener Berufsausbildungen ist in der Regel nicht möglich. Das Schuljahr beginnt jeweils im September.

Unterrichtszeiten

Der Unterricht findet in Vollzeit statt mit durchschnittlich 36 Stunden/Woche. Der praktische Anteil (Vorbereitung, Durchführung und Reflexion von Therapien unter Aufsicht) umfasst etwa die Hälfte der gesamten Ausbildungszeit und wird zum einen in Einrichtungen der Schule, zum anderen extern bei unseren Kooperationspartnern durchgeführt.

Ferien

Pro Ausbildungsjahr gibt es durchschnittlich 50 Ferientage, die in Anlehnung an die bayerischen Schulferien aufgeteilt sind.

Ausbildungskosten / Förderungsmöglichkeiten

Die Ausbildungskosten betragen derzeit 555,00 Euro pro Monat inkl. Schulgeldersatz 75,00 Euro der Regierung von Mittelfranken (nach Art. 47 BaySchFG, Schulgeldersatz nicht für August, da Ferienmonat)

Inhalte der Ausbildung

Logopädische Fächer:

Medizinische Fächer:

Allgemeinbildende Fächer:

Geisteswissenschaftliche Fächer:

Praktische Ausbildung