


Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) verpflichtet künftig alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die bis zum 10. September 2009 im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind, alle 5 Jahre an Weiterbildungen teilzunehmen und diese sich in einem neuen Führerschein bestätigen zu lassen. Grundlage hierzu ist die Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr.
Hauptanliegen der Richtlinie ist es, durch eine verstärkte Qualifikation der Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer europaweit die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Wirtschaftlichkeit der Fahrweise zu verbessern. Im Rahmen der 35-stündigen Weiterbildung werden Themen wie wirtschaftliche Fahrweise, erhöhte Straßenverkehrssicherheit, Verringerung von Umweltschäden, Verhalten in Notfällen und Ladungssicherheit angegangen.
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner SVG AWIBa GmbH, Nürnberg bieten wir diese Weiterbildung bayernweit an.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf und beraten Sie gerne!
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