


In der Qualifizierung wird die Tagespflege aus verschiedenen Blickwinkeln behandelt sowie über Aufgaben, Rechte und Pflichten informiert, damit sich die KursteilnehmerInnen ein Bild von der Tätigkeit machen können. Die TeilnehmerInnen setzen sich mit ihrer Motivation und ihren Erwartungen auseinander und vertiefen im zweiten Teil die Themen Entwicklung, Erziehung und Bildung der Tageskinder sowie die Kooperation zwischen Tagespflegepersonen und Eltern.

Die Gesetzgeber haben gesetzlichen Bestimmungen für die Tagespflege die Qualifizierung der Tagespflegepersonen verpflichtend festgelegt.
Nach § 43 SGB VIII braucht jede Tagespflegeperson, die ein oder mehrere Tageskinder mehr als 15 Std. wöchentlich betreut, eine Pflegeerlaubnis; diese wird von den Jugendämtern erteilt, wenn
a) die Tagespflegeperson geeignet ist
und
b) über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügt, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben hat.
Mit dem erfolgreichen Besuch dieser Qualifizierung, die inhaltlich auf den vom Bayerischen Landesjugendamt herausgegebenen Qualifizierungsplan für Tagespflegepersonen abgestimmt ist, können Sie die erforderlichen Kenntnisse nachweisen.
Eine Qualifizierung zur Tagespflegeperson umfasst 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Ein Erste-Hilfe-Kurs für Kleinst- und Kleinkinder und ein Rechtsblock sind vorgesehen. Die Unterrichtszeiten sind auf Nachmittage am Freitag und Samstage verteilt.
Die zuständigen Jugendämter übernehmen die Kosten, wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen. Gerne kann die Qualifizierung auch privat finanziert werden.
Die Ausführungsbestimmungen legen ebenfalls eine jährliche Fortbildungsmaßnahme im Umfang von mindestens 15 U-Std. fest. Daher bieten wir auch eine Fortbildung für Tagespflegepersonen an.
Weitere Informationen finden Sie hier: Download Flyer Qualifizierung zur Tagespflegeperson (901 KB)
Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich an die unten angegebene Kontaktperson oder an das zuständige Jugendamt.

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