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Ausbildung
Ausbildung zum/zur Pflegefachhelfer/-in
Zulassungsvoraussetzungen
Die Aufnahme in die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe setzt voraus:
- Mindestalter: 17 Jahre
- Hauptschulabschluss
- Gesundheitliche Eignung für den pflegerischen Beruf und
- ein persönliches Aufnahmegespräch
Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen der Probezeit abhängig.
Dauer und Form der Ausbildung
Die Ausbildung dauert 1 Jahr und gliedert sich in 800 Theoriestunden und 700 Praxisstunden.
Die praktische Ausbildung erfolgt in stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenpflegehilfe in der Region.
Ausbildungsinhalte
- Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege , z.B. Pflegetätigkeiten nach AEDL's, Pflegeprozess, Gesprächsführung, Anleitung, Beratung
- Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung, z.B. Einbindung sozialer Netzwerke und interkultureller Aspekte
- Grundlagen altenpflegerischen Handelns , z.B. Handeln in Notfällen, Pflege alter Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen, Pflege von gerontopsychiatrisch veränderten alten Menschen
- Berufsbild und Arbeitsfelder des/der Pflegefachhelfers/-in, z.B. Gesundheit der Pflegeperson, Krisenmanagement
- Rechtliche Rahmenbedingungen für die Tätigkeit als Pflegefachhelfer/-in
- Unterstützung älterer Menschen bei der Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung, z.B. musische Beschäftigungsangebote wie Sitztanz, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen/Festen, handwerkliche Beschäftigungsangebote
- Erwachsenenbildung für behinderte Menschen
Schulgeld
Es wird ein monatliches Schulgeld von 266,— Euro erhoben. Nach derzeitiger Rechtslage wird das Schulgeld in voller Höhe erstattet.
Weitere Förderungsmöglichkeiten (z.B. SGB III) sprechen Sie mit Ihrere Agentur für Arbeit ab. Zusätzlich wird eine Anmeldegebühr von 30,— Euro erhoben.
Bewerbungsunterlagen/ Wir benötigen von Ihnen
Dem Antrag auf Aufnahme sind beizufügen:
- ein lückenloser Lebenslauf
- ein Lichtbild
- Nachweise über die geforderte schulische Vorbildung
- ein polizeiliches Führungszeugnis
- ein ärztliches Attest
(Die beiden letztgenannten Unterlagen dürfen bei Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate sein!)
Wann startet die nächste Ausbildung?
Der nächste Ausbildungsgang beginnt im September 2012.
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