


Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Pflegefachhelfer/-in
Der Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung nimmt ständig zu. Damit wächst auch die Zahl der Hochbetagten und pflegebedürftigen alten Menschen. Aufgrund der sich verändernden Familienstrukturen kann die Betreuung durch Angehörige nicht immer gewährleistet werden.
Medizinisch-pflegerischer Fortschritt und die Umsetzung der Ergebnisse moderner gerontologischer Forschung erfordern qualifizierte Pflegekräfte. An diesen mangelt es in der Altenpflege nach wie vor. Der Besuch der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, alte Menschen unter Anleitung bei der Gestaltung des täglichen Lebens zu begleiten und zu betreuen. Sie unterstützen Pflegefachkräfte bei der qualifizierten Pflege alter Menschen in stationären, teilstationären und offenen Einrichtungen der Altenpflegehilfe sowie in ihrer gewohnten Umgebung und in sonstigen Bereichen der Altenhilfe. Die Berufsbezeichnung "Pflegefachhelfer/-in" wurde im September 2007 neu eingeführt. Sie tritt an die Stelle der bisherigen Bezeichnung "Altenpflegehelfer/-in".
Der erfolgreiche Abschluss als Pflegefachhelfer/-in berechtigt zum Besuch einer 3-jährigen Berufsfachschule für Altenpflege.
Bei besonderer Leistung kann die Ausbildungszeit auf Antrag um 1 Jahr verkürzt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.schulen.bfz.de
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