


Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannte Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen.
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den vier Handlungsfeldern.
Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass der Ausbilder persönlich und fachlich geeignet sein muss. Als fachlich geeignet gilt, wer neben den beruflichen auch arbeitspädagogische Kenntnisse besitzt und diese in einer Prüfung nachgewiesen hat.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schrifltichen Teil der Prüfung sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern zu bearbeiten. Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch.
Auf diese IHK-PRüfung bereitet der Lehrgang vor.
Prüfungstermin für die schriftliche Prüfung ist der 7.12.2010, Anmeldeschluss ist am 27.9.2010.
Die praktische Prüfung findet 2- 3 Wochen nach dem schriftlichen Termin statt.
Die Anmeldung zur IHK-Prüfung übernehmen wir in Absprache mit den Teilnehmern als Serviceleistung.
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