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Fortbildung Betreuungsassistent nach § 87b Abs. 3 SGB XI Modul 1

Fortbildung für Betreuungsassistenten Modul 1

Fortbildung nach § 87b Richtlinien zur Qualifikation von Betreuungskräften-Modul 1

Gesetzliche Grundlage

Aufbauend auf den Richtlinien nach § 87b SGB XI §4 Abs.4 sieht der GKV-Spitzenverband der Pflegekassen zwingend vor, dass die zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeheimen mindestens einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme besuchen, in der das vermittelte Wissen aktualisiert und die berufliche Praxis reflektiert wird. Im Rahmen von Heimprüfungen des MDK und der FQAs wird die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen kontrolliert.

Zielsetzung der Fortbildung

  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
  • Kontinuierliche Qualifizierung der Betreuungskräfte
  • Qualitätssteigerung der Betreuung
  • Positionierung und Vernetzung der Betreuungskräfte im therapeutischen Team
  • Vermittlung von Lösungsansätzen und Hilfestellungen für die tägliche Praxis

Aufbau der Fortbildung

Teil 1
Reflexion der beruflichen Praxis
Anhand ausgewählter, konkreter Praxisbeispiele wird die alltägliche Betreuungssituation reflektiert. Fragen, die sich aus dem Betreuungsalltag und aus der Zusammenarbeit im Team ergeben, werden diskutiert und mögliche Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.
Teil 2
Professionelle Dokumentation der Betreuungstätigkeit
Die Tätigkeit als Betreuungsassistent erfordert eine kontinuierliche und professionelle Dokumentation. Das Thema dient der fachlichen Qualifizierung und steigert die Qualität der Betreuungsarbeit.

Inhalte der Fortbildung

Die Betreuungsarbeit, orientiert am AEDL-Strukturmodell nach Monika Krohwinkel, erfordert vom therapeutischen Team im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses die Orientierung am Qualitätsregelkreislauf.
Anhand sechs ausgewählter betreuungsrelevanter AEDL´s wird die Betreuungsplanung, Ressourcenermittlung, Beschäftigungsdurchführung und -dokumentation geschult, geübt und verbessert.

  • AEDL 1: Kommunizieren können
  • AEDL 5: Essen und trinken können
  • AEDL 9: Sich beschäftigen können
  • AEDL 11: Für eine sichernde und fördernde Umgebung sorgen können.
  • AEDL 12: Soziale Bereiche des Lebens sichern können
  • AEDL 13: Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen können.

Teilnahmegebühr

Die Kosten für die Fortbildung (18 Unterrichtsstunden) übernimmt der Träger der SGB XI-Pflegeeinrichtung, bei dem die Betreuungshilfskraft beschäftigt ist. Bei Absolventen ohne Anstellung kann die Agentur für Arbeit bzw. die ARGE die Kosten übernehmen.
Die Bildungsprämie fördert die berufliche Weiterbildung bis zu 50%. Nähere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info

Fachliche Betreuung

Roswitha Bruno
stellv. Schulleiterin, PDL, Fachberaterin für
Gesundheit und Pflege, Case Managerin (DGCC)

Anmeldung und Rückfragen:
bbw gGmbH
Marktplatz 11
89250 Illertissen

Ansprechpartner
Sonja Rieder-Lezius
Telefon 07303 9639-13
Telefax 07303 9639-30
E-Mail: rieder-lezius.sonja@mm.bbw.de

Diese Maßnahme wird vom folgenden bfz-Standort durchgeführt: