


Die Ausbildung dauert ein Jahr und findet berufsbegleitend statt. Der Unterricht findet in der Schule statt, der praktische Teil in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Pro Woche sind dies in der Regel zwei Tage Schule und zwei bis drei Tage an der Praxisstelle. Eine Ausbildungsvergütung wird durch die Praxisstelle bezahlt. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegehelferin“ / „Staatlich anerkannter Heilerziehungspflegehelfer“ erworben.
Ihre Bewerbungsunterlagen sollten enthalten:
Es wird ein monatliches Schulgeld von 140 Euro erhoben (192,50 Euro Schulgeld abzüglich 52,50 Euro Förderung in Form des Schulgeldersatzes für 11 Monate pro Schuljahr). Mit der Prüfung wird eine Prüfungsgebühr von 80 Euro erhoben. Die Anmeldegebühr von 120 Euro wird bei Schulantritt mit dem Schulgeld verrechnet. Die Ausbildung ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) förderfähig.
Für die geleistete praktische Arbeit erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung, die von der Praxisstelle bezahlt wird.
Der nächste Ausbildungsgang beginnt im September 2012.
.
© Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH