


Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet berufsbegleitend statt. Der Unterricht findet in der Schule statt, der praktische Teil in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Pro Woche sind dies in der Regel zwei Tage Schule und zwei bis drei Tage an der Praxisstelle. Eine Ausbildungsvergütung wird durch die Praxisstelle bezahlt. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ / „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ erworben.
Ihre Bewerbungsunterlagen sollten enthalten:
Es wird ein monatliches Schulgeld von 132 Euro erhoben. Bei Erfüllung von persönlichen Voraussetzungen können beim zuständigen Wohnortarbeitsamt Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III beantragt werden. Bitte beantragen Sie diese Förderung vor Schulbeginn. Die Ausbildung ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) förderfähig.
Für die geleistete praktische Arbeit erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung, die von der Praxisstelle bezahlt wird.
Der nächste Ausbildungsgang beginnt mit dem Schuljahr 2012/2013.
Für Quereinsteiger, z.B. bei Unterbrechung der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin, besteht durchaus die Möglichkeit, in eine bereits laufende Klasse aufgenommen zu werden.
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