


Damit sich Fähigkeiten und Kräfte, die im Menschen veranlagt sind, entwickeln können, benötigt jeder Mensch in seinem Leben Hilfestellungen und Impulse. Dies können persönliche wie auch gesellschaftliche Hilfen sein. Menschen mit Behinderung benötigen hierzu besondere Hilfen, die insbesondere von Heilerziehungspflegerinnen in ihrer alltäglichen Tätigkeit möglichst individuell ausgestaltet werden.
Die Heilerziehungspflegerin trägt die unmittelbare erzieherische Verantwortung für eine Gruppe behinderter Menschen aller Altersstufen und Schweregrade der Behinderung. Da sie dem behinderten Menschen neben Angehörigen als Bezugsperson am Nächsten steht, beinhaltet dies die Sorge für das leibliche Wohl, die eigenverantwortliche Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, die Entwicklung der Gemeinschaftsfähigkeit. Voraussetzung dafür ist die Schaffung einer Atmosphäre der Geborgenheit, des sich-Wohl-und-Sicher-Fühlens.
Aufgrund ihrer Ausbildung ist die Heilerziehungspflegerin befähigt, bei therapeutischen Maßnahmen mitwirkend zu begleiten und diese fortzuführen. Ziel all dieser Bemühungen soll es sein, den behinderten Menschen zur größtmöglichen Selbstständigkeit, Lebenserfüllung und Eingliederung in die Gemeinschaft zu führen.
Das Einsatzgebiet von Heilerziehungspfleger/innen ist weit gefächert. Sie begleiten hilfeberechtigte Menschen in folgenden Lebensbereichen:
Der nächste Ausbildungsgang beginnt im September 2011 - Für Quereinsteiger, z.B. bei Unterbrechung der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin, besteht durchaus die Möglichkeit, in eine bereits laufende Klasse aufgenommen zu werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.schulen.bfz.de
Bitte fordern Sie unser aktuelles Weiterbildungsprogramm an:
Telefon 08331 9584-14
E-Mail beuchel.marion@mm.bfz.de
© Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH