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bfz.de    Teilqualifizierung Maschinen- und Anlagenführer*in - Modul 3: Qualitätskontrolle

Teilqualifizierung Maschinen- und Anlagenführer*in - Modul 3: Qualitätskontrolle

Als Maschinen- und Anlagenführer*in nehmen Sie Maschinen in Betrieb, warten und reparieren sie. Außerdem steuern und überwachen Sie Prozessabläufe, lagern Waren und kontrollieren die Fertigung von Maschinen und Anlagen. Mit dieser Teilqualifizierung legen Sie den ersten Schritt zurück, hin zu einem anerkannten Berufsabschluss, zu dem Sie sich mit weiteren Modulen qualifizieren können.

zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat möglich

verschiedene Lernmethoden
diverse Abschlussarten
verschiedene Fördermöglichkeiten
Termine und Kontakt

Zielgruppen

  • Beschäftigte
  • Arbeitssuchende
  • Menschen ohne Berufsabschluss

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für die Teilqualifizierung mitbringen:

  • ausreichendes Sprachniveau (min. B1),
  • hohe Lernmotivation und Konzentrationsfähigkeit,
  • technisches Grundverständnis,
  • Interesse an einer Arbeitsaufnahme im Metall/Elektrobereich,
  • Gute körperliche Konstitution


Ihre Eignung prüfen wir gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Förderungsmöglichkeiten

  • Agentur für Arbeit
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
  • Berufsgenossenschaften
  • Bildungsgutschein (BGS)
  • Jobcenter
  • Knappschaft-Bahn-See
  • Qualifizierungschancengesetz
  • Renten- und Unfallversicherungsträger
  • Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten
  • Transfergesellschaften
  • Weiterbildungsgeld (150 €)

Abschlussart

  • berufsanschlussfähige Teilqualifikation
  • bayme-vbm-Zertifikat

Kursinhalte

Teilqualifizierungen bieten Ihnen die Möglichkeit, in einzelnen Abschnitten Fachkenntnisse zu erwerben und sich diese Leistungen zertifizieren zu lassen. Wenn alle Module eines Berufs erfolgreich absolviert werden, ist eine Externenprüfung vor der zuständigen Kammer möglich. 

Mit der Teilqualifizierung können Sie sich Schritt für Schritt in vier Modulen zum*zur Maschinen- und Anlagenführer*in* mit Kammerprüfung qualifizieren. Sie lernen, wie man  Prüf- und Messinstrumenten auswählt,  Kontrollen nach Prüfplänen durchführt,  Messergebnissen auswertet und Informationen dokumentiert und weitergibt.

Die betriebliche Qualifizierungsphase im Umfang von 5 Wochen erfolgt bei Betrieben in der Region.

Das Gütesiegel „Eine TQ besser!" der ARBEITGEBERINITIATIVE TEILQUALIFIZIERUNG garantiert die Durchführung von Teilqualifizierungen nach festgelegten Standards.

Nach erfolgreicher Kompetenzfeststellung erhalten Sie das bfz bayme vbm Zertifikat Teilqualifizierung Maschinen- und Anlagenführer*in, Modul 3: Qualitätskontrolle.

*) Projekt der Bundesagentur für Arbeit zur „Optimierung der Qualifizierungsangebote für gering qualifizierte Arbeitslose“

Diese Fähigkeiten erwerben Sie

Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem Modul beherrschen Sie die Qualitätskontrolle der Teilqualifizierung "Maschinen- und Anlagenführer*in".

Termine und Kontakt

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