bfz.de Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit Sprache - Menschen und Objekte schützen inkl. Unterrichtung nach § 34a GewO (TQ1)
Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit Sprache - Menschen und Objekte schützen inkl. Unterrichtung nach § 34a GewO (TQ1)
Möchten Sie in einem Beruf arbeiten, der direkt zur Sicherheit von Menschen und Objekten beiträgt? In der wachsenden Sicherheitsbranche steigt die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften. Der Bedarf an Sicherheitsexperten ist groß – sei es zum Schutz von Personen, Gebäuden oder Fahrzeugen. Mit einer Teilqualifikation (TQ) zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit haben Sie die Möglichkeit, genau diese Fähigkeiten zu erlernen und Schritt für Schritt Ihren Berufsabschluss zu erreichen. Dabei unterstützt Sie das bfz mit einem starken Netzwerk und Hilfestellung bei der Jobsuche.
Starten Sie jetzt Ihre Karriere in der Sicherheitsbranche und sichern Sie sich spannende Perspektiven in einem zukunftsträchtigen Berufsfeld! Sind Sie bereit, Verantwortung zu übernehmen und aktiv zum Schutz beizutragen?
Zielgruppen
- Arbeitssuchende
- Migrant*innen/Asylbewerber*innen
- Studienabbrecher*innen
- Berufsrückkehrer*innen
- Menschen ohne Berufsabschluss
- Zugewanderte jeden Alters
Voraussetzungen
• Sprachniveau B1
• Keine Eintragungen im erw. Führungszeugnis**
• Grundkenntnisse bzw. Grundverständnis zum
ausgewählten Berufsbild
• Persönliches Beratungsgespräch vor Modulstart
** Sofern nicht bereits bei Start der Maßnahme
vorhanden, muss im Laufe der Maßnahme (spätestens
für die Unterweisung und das Praktikum) ein
erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen
vorgelegt werden.
Förderungsmöglichkeiten
- Agentur für Arbeit
- Berufsgenossenschaften
- Bildungsgutschein (BGS)
- Jobcenter
- Qualifizierungschancengesetz
- Renten- und Unfallversicherungsträger
- Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten
Abschlussart
- Zertifikat der Kooperationspartner
- Teilnahmebescheinigung
- Berufsanschlussfähige Teilqualifikation
- bfz-Zertifikat
Kursinhalte
Sie eigenen sich folgende Inhalte an:
TQ 1 mit Sprache: Menschen und Objekte schützen
inkl. Unterrichtung nach § 34a GewO (858 UE):
- Personen, Objekte, Güter und Fahrzeuge kontrollieren und überwachen
- Alarmmeldungen und Störungen feststellen und bewerten
- Kommunizieren und Informationen geben
- Zustände, Vorfälle und Qualitätssicherung anwenden
- Sprachförderung
Diese Fähigkeiten erwerben Sie
Nach dem Abschluss der TQ 1 mit Sprache können Sie im Sicherheits- und Überwachungsbereich von Betriebsanlagen und Gebäuden tätig werden. Am Ende der Ausbildung erfolgt eine praktische und theoretische Kompetenzfeststellung, bei der Sie ein Trägerzertifikat erhalten, das die erlernten Kursinhalte bestätigt.
Termine und Kontakt
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Ansprechpartner*in
Elisabeth-Anna Blendl
E-Mail beratung@bfz.de