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Pflicht-Fortbildungen für Betreuungskräfte
Pflicht-Fortbildungen für Betreuungskräfte nach § 53c SGB XI
Liebe Betreuungskräfte in Pflegeheimen/Pflegediensten,
basierend auf den Richtlinien nach § 53c SGB XI sieht der GKV-Spitzenverband der Pflegekassen zwingend vor, dass zusätzliche Betreuungskräfte mindestens einmal jährlich eine zweitägige Fortbildung besuchen. Darin soll das bisher vermittelte Wissen aktualisiert und die berufliche Praxis reflektiert werden.
Die Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft und das
Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft bieten am Standort Ingolstadt insgesamt zwölf zweitägige Module zur Auffrischung Ihres Könnens.
Neben der Wissens-Vermittlung und Übungseinheiten stehen auch Situationen aus der Praxis im Mittelpunkt. So lassen sich Erfahrungen aufnehmen, reflektieren, Handlungsansätze bestätigen und neue aufzeigen. Der Diskussion und dem Erfahrungsaustausch werden entsprechend Raum gegeben.
Ihr Vorwissen als Teilnehmer wird mit einbezogen.
Ausführliche Informationen und Termine zu Fortbildungen für Betreuungskräfte nach § 53c SGB XI erhalten Sie hier:
Kontakt
Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH
Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH
Lisa Widl
Viehmarktplatz 9
85055 Ingolstadt
Telefon: 0841 9815-225
Telefax: 0841 9815-499
E-Mail: lisa.widl@bbw.de
Infos und Anmeldung: www.bbw-seminare.de/gesundheit-pflege
Seminarfinder
Fördermöglichkeiten
Egal ob Bildungsgutschein, Meister-BAföG oder Bildungsprämie:
Die Wege zur Finanzierung.