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Gewässerschutzrecht
Der Gewässerschutz hat zum Ziel, Verunreinigungen natürlicher Gewässer zu vermeiden. Weiterhin soll das Selbstreinigungspotenzial von Flüssen und Seen gefördert werden. Als Grundlage dient das Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
In diesem Kurs erhalten Sie vertiefende Kenntnisse, um in Behörden, Unternehmen und Organisationen gewässerschutzrechtliche Sachverhalte zu durchdringen. Vertiefte Kenntnisse im Gewässerschutzrecht sind zum einen für einschlägige Produktionsunternehmen, zum anderen aber auch für Behörden von kritischer Bedeutung. Da ein gewässerschutzrechtliches Gestattungsverfahren häufig parallel zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren läuft, ist dieser Rechtsbereich auch für andere Umweltbehörden relevant.
Zielgruppen
- Arbeitssuchende
- Beschäftigte
- Fachkräfte
- Berufsrückkehrer*innen
- Menschen mit Berufsabschluss
- Unternehmen
Voraussetzungen
Eine Ausbildung oder ein Studium im kaufmännischen oder technischen Bereich sowie Kenntnisse, die mit dem Modul Umweltrecht Basics vergleichbar sind werden vorausgesetzt.
Förderungsmöglichkeiten
- Agentur für Arbeit
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
- Bildungsgutschein (BGS)
- Renten- und Unfallversicherungsträger
Abschlussart
- Zertifikat der Kooperationspartner
- FAW-Zertifikat
- Teilnahmebescheinigung
- bfz-Zertifikat
Kursinhalte
- Grundlagen des deutschen und europäischen Gewässerschutzrechts
- Rechtlicher Rahmen für Gewässerbenutzungen
- Rechtsgrundlagen der Abwasserbeseitigung
- Überblick und Inhalt der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
- Wasserwirtschaftliche Planung
- Hochwasserschutz
Diese Fähigkeiten erwerben Sie
Die Teilnehmer finden Beschäftigungen in Firmen, die im Bereich Produktion im weitesten Sinne tätig sind, wie zum Beispiel in Beratungsfirmen, Behörden, Abfallwirtschaft, Energiewirtschaft, Verbände, Umwelt-NGOs, teilweise auch Dienstleistungsunternehmen.
Termine und Kontakt
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Ansprechpartner*in
Claudia von Lueder
E-Mail beratung@bfz.de