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bfz.de    Assistenzkraft in Kindertageseinrichtungen inkl. Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Assistenzkraft in Kindertageseinrichtungen inkl. Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Der Bedarf an qualifiziertem Fachpersonal im Bereich Kinderbetreuung ist hoch. Sie erlangen während dieser Qualifizierung Einblicke in die Tätigkeitsanforderungen einer Assistenzkraft in KITAs. Wir bieten Ihnen fachpraktische Übungen und den Erwerb von theoretischem Fachwissen in der Arbeit mit Kindern an.

Unser Anspruch ist es, Sie sowohl auf die Prüfung vorzubereiten, als auch die berufliche Praxis umfassend zu vermitteln. Mit einem mehrwöchigen Praktikum in einer Kindertageseinrichtung können Sie Ihr Gelerntes anwenden und Erfahrungen sammeln. 

verschiedene Lernmethoden
verschiedene Fördermöglichkeiten
Termine und Kontakt

Zielgruppen

  • Menschen mit Berufsabschluss
  • Arbeitssuchende
  • Berufsrückkehrer*innen
  • Menschen ohne Berufsabschluss

Voraussetzungen

  • Ein hohes Maß an sozialem Engagement
  • Ein polizeilich einwandfreies Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis
  • Sprachniveau B2 oder einen deutschen Schulabschluss
  • Für die erfolgreiche Teilnahme ist nach Abschluss des ersten Bausteins "Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson" die Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Pflegeerlaubnis §43 SGB VIII durch das zuständige Jugendamt einzuholen. 

Förderungsmöglichkeiten

  • Agentur für Arbeit
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
  • Berufsgenossenschaften
  • Bildungsgutschein (BGS)
  • Jobcenter
  • Knappschaft-Bahn-See
  • Qualifizierungschancengesetz
  • Renten- und Unfallversicherungsträger
  • Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten
  • Transfergesellschaften

Kursinhalte

KITA-Assistenzkräfte unterstützen das pädagogische Team in Kindertageseinrichtungen zu allen Zeiten im Tagesablauf, also bei der pädagogischen Arbeit mit Kindern und der Organisation des KITA-Alltags. Als Kindertagespflegeperson dürfen Sie nach Erhalt der Pflegeerlaubnis bis zu fünf Kinder betreuen.

Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson (160 UE)
gem. Vorgaben des Bundesverbands für Kindertagespflege

  • Alles rund um die Kindertagespflege
  • Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege
  • Erziehungspartnerschaft
  • Entwicklungspsychologische Grundlagen
  • Kindliche Ernährung
  • Bildungsauftrag in der Kindertagespflege
  • Kinder und Medien
  • Säuglingspflege und Kindergesundheit

 

Erste-Hilfe bei Kindernotfällen (10 UE)

 

EDV und Digitales Arbeiten (40UE)

  • Umgang mit MS Office Word, Excel, Powerpoint, Outlook
  • Informationssuche im Internet
  • Umgang mit virtuellen Lernsystemen (MS Teams, adobe connect ect. )
  • Ordnerstruktur, Ablagefunktionen

 

 Ergänzende berufsrelevante Inhalte (80 UE)

  • Sicherheit und Unfallschutz am Arbeitsplatz
  • Gesprächsführung
  • Teamarbeit
  • Motivationsstärkende Strategien
  • Umgang mit Stress und Konflikten
  • Dokumentation
  • Lernmethoden – Lernen lernen
  • Planung und Vorbereitung der betrieblichen Lernphasen

 

Qualifizierung zur Assistenzkraft (40 UE - Präsenz/ Digital)
gem. Vorgaben des Bayerischen Staatinstituts für Frühpädagogik (IFP), durchgeführt von ausgebildeten Multiplikator*innen

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Reflexion der pädagogischen Haltung
  • Die kindliche Entwicklung verstehen
  • Bildungsprozesse im Alltag begleiten

 

Praktikum (160 Std. - optional um 40 bis 80 Stunden erweiterbar - erkundigen Sie sich einfach beim jeweiligen Standort)

Das Praktikum findet in einer Kindertageseinrichtung in Teilzeit statt. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen praxisorientiert zu vertiefen und die Chance auf eine langfristige Beschäftigung in der Einrichtung zu erhöhen.

 

 

 

Diese Fähigkeiten erwerben Sie

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie jeweils ein Zertifikat, das Sie zu einer Tätigkeit als Assistenzkraft in einer Kindertageseinrichtung und zu einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson berechtigt.

Im Falle einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson muss die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII durch das Jugendamt vorliegen.

Nach Erhalt der Pflegeerlaubnis, dürfen Sie als Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder in einer Großtagespflege betreuen. Außerdem haben Sie mit der Zusatzqualifizierung zur KITA-Assistenz die Möglichkeit, in einer entsprechenden Einrichtung in Festanstellung zu arbeiten.

Termine und Kontakt

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