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bfz.de    Arbeitsrechtliche Aspekte des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Arbeitsrechtliche Aspekte des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Welche rechtlichen Auswirkungen kann es haben, wenn ein BEM nicht durchgeführt wird? Wie viele Angebote müssen BEM-berechtigten Personen unterbreitet werden? Wann wird ein BEM-Verfahren beendet? Welche Maßnahmen sind beiden Seiten zumutbar?

verschiedene Lernmethoden
Teilnahmebescheinigung
Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten
Termine und Kontakt

Zielgruppen

  • Interessenvertreter*innen
  • Berater für Wiedereingliederung und Rehabilitation
  • Führungskräfte
  • Personalverantwortliche
  • zertifizierte Disability Manager
  • Unternehmen

Förderungsmöglichkeiten

  • Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten

Kursinhalte

Das BEM Verfahren ist für Arbeitgeber eine gesetzliche Vorgabe, geregelt in § 167 SGB IX. Langzeiterkrankte oder wiederholt erkrankte Arbeitnehmer*innen, die innerhalb von 12 Monaten insgesamt 6 Wochen AU-Zeit aufweisen, haben demzufolge einen Anspruch auf das
Angebot des Arbeitgebers zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Dabei ist jedes BEM Fallmanagement als individueller Prozess zu betrachten und der
Gesetzgeber macht zu konkreten Maßnahmen oder der maximalen Dauer eines BEM Verfahrens etc. keine konkreteren Vorgaben. Dennoch haben sich durch die Rechtsprechung seit Einführung des BEM im Jahr 2004 einige Mindeststandards herauskristallisiert, die BEM
Beauftragte parat haben sollten. Neue Urteile oder Änderungen kommen hinzu – wie zuletzt durch das Teilhabestärkungsgesetz (Aufnahme einer Vertrauensperson in den Gesetzestext des § 167 SGB IX).

  • Rechtliche Neuerungen und Grundsatzurteile zum BEM nach § 167 SGB IX
  • Umfang der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Welche Maßnahmen sind dem Arbeitgeber zuzumuten?
  • Rolle der Arbeitnehmervertretungen im BEM
  • BEM bei schwerbehinderten Mitarbeiter*innen Abgrenzung BEM/Präventionsverfahren
  • Durchsetzung einer „leidensgerechten“ bzw. behindertengerechten
    Beschäftigung
  • Datenschutz im BEM gem. DSGVO
  • Besondere Regelungen für Homeoffice/mobiles Arbeiten
  • BEM vor Gericht: Wer muss was beweisen

Diese Fähigkeiten erwerben Sie

Ziel des Seminars ist es, Ihnen vertiefte und aktuelle Informationen rund um das Thema Arbeitsrecht im BEM zu vermitteln und Sie damit in Ihrer praktischen Tätigkeit zu unterstützen.

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Termine und Kontakt

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Ansprechpartner*in
Julia Schneider
E-Mail julia.schneider@bfz.de