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bfz.de    Arbeitsrechtliche Aspekte des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Arbeitsrechtliche Aspekte des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Welche rechtlichen Auswirkungen kann es haben, wenn ein BEM nicht durchgeführt wird? Wie viele Angebote müssen BEM-berechtigten Personen unterbreitet werden? Wann wird ein BEM-Verfahren beendet? Welche Maßnahmen sind beiden Seiten zumutbar?

Online
Schul- oder Berufsbegleitend
Teilnahmebescheinigung
Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten
Termine und Kontakt

Zielgruppen

  • Interessenvertreter*innen
  • Berater für Wiedereingliederung und Rehabilitation
  • Führungskräfte
  • Personalverantwortliche
  • zertifizierte Disability Manager
  • Unternehmen

Förderungsmöglichkeiten

  • Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten

Kursinhalte

Das BEM Verfahren ist für Arbeitgeber eine gesetzliche Vorgabe, geregelt in § 167 SGB IX. Langzeiterkrankte oder wiederholt erkrankte Arbeitnehmer*innen, die innerhalb von 12 Monaten insgesamt 6 Wochen AU-Zeit aufweisen, haben demzufolge einen Anspruch auf das
Angebot des Arbeitgebers zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Dabei ist jedes BEM Fallmanagement als individueller Prozess zu betrachten und der
Gesetzgeber macht zu konkreten Maßnahmen oder der maximalen Dauer eines BEM Verfahrens etc. keine konkreteren Vorgaben. Dennoch haben sich durch die Rechtsprechung seit Einführung des BEM im Jahr 2004 einige Mindeststandards herauskristallisiert, die BEM
Beauftragte parat haben sollten. Neue Urteile oder Änderungen kommen hinzu – wie zuletzt durch das Teilhabestärkungsgesetz (Aufnahme einer Vertrauensperson in den Gesetzestext des § 167 SGB IX).

  • Rechtliche Neuerungen und Grundsatzurteile zum BEM nach § 167 SGB IX
  • Umfang der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Welche Maßnahmen sind dem Arbeitgeber zuzumuten?
  • Rolle der Arbeitnehmervertretungen im BEM
  • BEM bei schwerbehinderten Mitarbeiter*innen Abgrenzung BEM/Präventionsverfahren
  • Durchsetzung einer „leidensgerechten“ bzw. behindertengerechten
    Beschäftigung
  • Datenschutz im BEM gem. DSGVO
  • Besondere Regelungen für Homeoffice/mobiles Arbeiten
  • BEM vor Gericht: Wer muss was beweisen

Diese Fähigkeiten erwerben Sie

Ziel des Seminars ist es, Ihnen vertiefte und aktuelle Informationen rund um das Thema Arbeitsrecht im BEM zu vermitteln und Sie damit in Ihrer praktischen Tätigkeit zu unterstützen.

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Hinweis zu unseren Lernmethoden

Online

Zeit- und ortsunabhängig können mit Smartphone, Tablet oder Notebook auf Lehrinhalte zugegriffen werden. Der Unterricht findet in virtuellen Klassenzimmern statt – ausschließlich online.

Die Schulungen und der Austausch mit anderen Kursteilnehmer*innen werden über Plattformen wie z.B. Adobe Connect, WebEx oder Microsoft Teams durchgeführt. 

Termine und Kontakt

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Veranstaltungen (1)
  • München
    28.11.202429.11.2024 ganztags
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    bfz München
    Poccistraße 3-5
    80336 München

    Anfahrtsskizze

    Ansprechpartner*in
    Julia Schneider
    Telefon 089 767565-63
    E-Mail julia.schneider@bfz.de

    Unterrichtszeiten

    Tag 1: 09:00 Uhr - 16:30 Uhr (8 UE)

    Tag 2: 09:00 Uhr - 14:30 Uhr (6 UE)

     

    • Online
    • 2 Tage, Schul- oder Berufsbegleitend
    • Gruppenmaßnahme