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BÜRGERGELD UND WEITERBILDUNG
Weiterbildung lohnt sich jetzt noch mehr: Ab dem 01.07.2023 werden Sie im Rahmen des neuen Gesetzes zum Bürgergeld finanziell unterstützt. Sie erhalten monatlich entweder 75 Euro Bürgergeld-Bonus oder 150 Euro Weiterbildungsgeld. Wie Sie die Förderung erhalten, erfahren Sie hier oder in einem persönlichen Beratungsgespräch mit unseren Expert*innen. Im vielfältigen Bildungsangebot der bfz finden wir genau die Weiterbildung, die zu Ihnen passt. Nutzen Sie jetzt Ihre Karrierechancen!
Voraussetzungen für die finanzielle Förderung einer Weiterbildung

Damit Ihre Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen des Bürgergeld-Gesetztes gefördert wird, sollten Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld.
- Sie sind Angestellte*r und haben Anspruch auf SGB II-Leistungen.
Für die Prüfung Ihres Anspruchs ist Ihr Jobcenter beziehungsweise Ihre Agentur für Arbeit zuständig.
Sie fragen sich, ob Sie Anspruch auf diese Förderung haben? Wir beraten Sie gerne.
So erhalten Sie die finanzielle Unterstützung

Wenn Sie bei uns eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung wie eine Umschulung besuchen, wird Ihnen unbürokratisch ohne zusätzlichen Antrag das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich überwiesen.
Den monatlichen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld, wenn Sie eine Weiterbildung mit einer Dauer von mindestens acht Wochen besuchen, die langfristig die Jobchancen verbessert.
Die Förderung wird ab dem 01.07.2023 anrechnungsfrei zum Regelbedarf automatisch ausgezahlt. Sie erhalten die finanzielle Unterstützung zusätzlich zu Ihren Regelleistungen von der Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.
Unabhängig von einer finanziellen Unterstützung werden auch weitere Maßnahmen, zum Beispiel individuelle Coachings, gefördert.
Wir beraten Sie gerne schon heute, das richtige Bildungsangebot zu finden.
BERATUNG ZU FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Es gibt eine Vielzahl an Förderprogrammen, die Ihre Weiterbildung, Umschulung oder Ihr Coaching finanzieren können.
Nehmen Sie unsere telefonische Sofortberatung in Anspruch: 0800 588 94 59
Oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin.
So viel Geld erhalten Sie durch Bürgergeld und Arbeitslosengeld

Zusätzlich zum Regelsatz haben Sie ab dem 01.07.2023 Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich für eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung (zum Beispiel eine Umschulung).
Bei Bezug von Bürgergeld (jedoch nicht von Arbeitslosengeld) haben Sie alternativ Anspruch auf einen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro monatlich für eine nicht berufsabschlussbezogene Weiterbildungsmaßnahme, die aber Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht (Mindestdauer: acht Wochen).
Um die Förderung zu erhalten, beraten wir Sie schon heute bei der Wahl des passenden Angebots.
Für diese Angebote gilt die Förderung

Je nachdem, ob Sie Weiterbildungsgeld oder den Bürgergeld-Bonus erhalten, bezieht sich die finanzielle Förderung auf unterschiedliche Bildungsangebote:
- Weiterbildungsgeld: Es werden alle Maßnahmen gefördert, die zum Berufsabschluss führen. Das sind zum Beispiel Umschulungen, Teilqualifizierungen und Vorbereitungslehrgänge auf eine Externenprüfung.
- Bürgergeld-Bonus: Diesen erhalten Sie für viele weitere Kurse. Voraussetzung ist eine Mindestdauer von acht Wochen.
Bei der Wahl der passenden Weiterbildung zur Erhöhung Ihrer Karrierechancen unterstützen wir Sie an Ihrem bfz-Standort individuell in einem Beratungsgespräch – vor Ort, telefonisch oder per Videotelefonie.
SIE MÖCHTEN SICH WEITERBILDEN?
Für eine telefonische Sofortberatung wählen Sie die Nummer unserer Hotline:
0800 588 94 59
Alternativ können Sie online einen Beratungstermin mit Ihrem Standort vereinbaren, der zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl telefonisch oder per Videokonferenz stattfindet:
Jetzt Termin sichernDie Vorteile des Bürgergelds
- 150 Euro pro Monat für alle berufsabschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen
- 75 Euro pro Monat für berufliche Weiterbildungen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen
- Unkomplizierte Überweisung der Förderung ohne Antrag
- Erhöhung der individuellen Karrierechancen durch Fokus auf Weiterbildung und Berufsabschluss
- Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit durch Coachings

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Eine Förderung Ihrer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung (Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat) können Sie auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen. Die Unterstützung für den Bürgergeld-Bonus (75 Euro pro Monat) können Sie jedoch nur dann erhalten, wenn Sie bereits Bürgergeld beziehen.
Beim Bürgergeld handelt es sich um eine Form der sozialen, staatlichen Hilfe. Alle, die erwerbsfähig und bedürftig sind, haben Anspruch darauf. Sollten Sie bereits Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, müssen Sie keine neuen Anträge stellen. Sowohl den Bürgergeld-Bonus als auch das Weiterbildungsgeld erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem regulären Regelbedarf.
Das Bürgergeld können Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder der Agentur für Arbeit beantragen. Weiteres erfahren Sie unter "Wie kann ich den Antrag auf Bürgergeld stellen?"
Das Arbeitslosengeld II ist seit dem 01.01.2023 durch das Bürgergeld ersetzt worden. Sie können ab sofort einen Antrag auf Bürgergeld bei Ihrem zuständigen Jobcenter einreichen.
Der Bürgergeld-Antrag kann mittels des eServices online auf der Internetseite Ihres Jobcenters oder der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.
Der Antrag ist die Grundvoraussetzung für die Zahlung des Bürgergeldes, wenn Sie erstmalig in die Grundsicherung kommen. Gezahlt wird bei Bewilligung grundsätzlich ab dem Tag der Antragstellung.
Ja! Für die Teilnahme an einer Weiterbildung, die Ihre Jobchancen erhöht, erhalten Sie zusätzlich zum Bürgergeld 75 Euro Bürgergeld-Bonus monatlich. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Weiterbildung mindestens acht Wochen dauert. Wenn Sie stattdessen eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung starten, erhalten Sie stattdessen monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld zusätzlich.
Ja! Wenn Sie eine Umschulung starten, erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Regelbedarf ab dem 01.07.2023 Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich.
Ab dem 01.07.2023 erhalten Sie den monatlichen Betrag, in der Regel beginnend mit Ihrer Weiterbildung.
Wenn Sie bereits jetzt eine Weiterbildungsmaßnahme beginnen, erhalten Sie die Förderung ab dem 01.07.2023. Für die vorangegangenen Monate wird kein Betrag ausgezahlt.
Es werden berufsabschlussbezogene Weiterbildungen wie Umschulungen oder Teilqualifizierungen gefördert. Außerdem Maßnahmen, die Ihre Jobchancen langfristig verbessern.
Wir bieten eine bunte Vielzahl an Weiterbildungen und Umschulungen für Sie an. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenlos für mehr Informationen.
Weiterbildungsgeld: Wenn Sie eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung beginnen, erhalten Sie ab dem 01.07.2023 eine monatliche Förderung in Höhe von 150 Euro.
Bürgergeld-Bonus: Wenn Sie an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen, die nicht zu einem Berufsabschluss führt, Ihre Arbeitsmarktchancen aber dennoch erhöht, erhalten Sie monatlich 75 Euro.
Sie erhalten für Ihre Umschulung beziehungsweise berufsabschlussbezogene Weiterbildung monatlich 150 Euro zusätzlich zu Ihrem Regelsatz.
Sie erhalten die Förderung bis zum Ende Ihrer Weiterbildung.