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Schulbegleitung / Integrationsassistenz (Schulassistenz)

Als Teilnehmer dieses Kurses erwerben Sie fundierte Kenntnisse und praktische Fähigkeiten für die professionelle Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen. Sie lernen, als Schulbegleiter, Integrationshelfer oder pädagogische Fachkraft Kinder mit psychischen Störungen sowie geistigen oder körperlichen Behinderungen individuell zu unterstützen. Der Kurs vermittelt Ihnen Strategien zur Förderung der kindlichen Selbstständigkeit, des Selbstvertrauens und der sozialen Integration. Dabei geht es um die Schaffung von Sicherheit und den Aufbau vertrauensvoller Beziehungen.

Der Kurs bereitet Sie auf die wachsenden Anforderungen in Schulen und Kindertagesstätten vor, insbesondere im Kontext von Integration und Inklusion. Sie erwerben Kompetenzen in der Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen und Behörden sowie in rechtlichen Grundlagen. Mit dem Schulbegleiterkurs erwerben Sie fundiertes Wissen und praxisnahe Kompetenzen, um Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen zielgerichtet und engagiert im Schulalltag zu begleiten.        

92211789
Live-Online-Unterricht
diverse Zeitmodelle
diverse Abschlussarten
verschiedene Fördermöglichkeiten
Termine und Kontakt

Zielgruppen

  • Arbeitssuchende
  • Beschäftigte
  • Berufsrückkehrer*innen
  • Menschen ohne Berufsabschluss
  • Unternehmen

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Arbeit als Schulbegleiter:in sind ein Hauptschulabschluss und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das einwandfrei und nicht älter als ein Vierteljahr ist. Dieses stellt die Voraussetzung für eine Anstellung dar, jedoch nicht für den Kurs. Ferner müssen Interessierte mindestens 18 Jahre alt sein und sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. auf dem Niveau B2) sowie grundlegende Computerkenntnisse mitbringen. Empfohlen ist anschließend ein max. sechswöchiges Praktikum in einer (schulischen) Einrichtung vor Ort.

Förderungsmöglichkeiten

  • Agentur für Arbeit
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
  • Bildungsgutschein (BGS)
  • Jobcenter
  • Renten- und Unfallversicherungsträger

Abschlussart

  • faw-Zertifikat
  • Zertifikat der Kooperationspartner
  • Teilnahmebescheinigung
  • bfz-Zertifikat

Kursinhalte

  • Berufsbild Schulbegleitung und Schulassistenz
  • Rechtliche Grundlagen der Schulbegleitung und Inklusion
  • Behinderungsarten und Krankheitsbilder
  • Entwicklung von Kindern: Phasen der kindlichen Entwicklung
  • Beziehungsaufbau und Wirkungsbereich der Schulbegleitung
  • Persönlichkeitsentwicklung (Systemischer Ansatz, Resilienz)
  • Stärkung der Sozialkompetenz
  • Umgang mit herausforderndes Verhalten
  • Begleitung bei der Alltagsbewältigung
  • Assistenz im Bereich des schulischen Lernens
  • Institutioneller Kinderschutz
  • Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Träger und Jugendamt
  • Beobachtung und Dokumentation
  • Selbstreflexion der beruflichen Rolle im Umfeld Schule

Diese Fähigkeiten erwerben Sie

Ein Schulbegleiter wird einem Kind mit erhöhtem Förderbedarf zur Seite gestellt, wenn ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt wurde. Die Kosten für eine Schulbegleitung werden dann in der Regel vom Sozialleistungsträger (Jugendamt oder Träger der Sozialhilfe) übernommen. Das Sozial-/Jugendamt selbst beschäftigt in der Regel die Schulbegleiter jedoch nicht selbst. Für die Anstellung als Schulbegleiter gibt es mehrere Möglichkeiten: Man kann entweder von den Eltern selbst (Elternarbeitgebermodell), bei sonder- oder heilpädagogischen Diensten oder beim Schulträger angestellt sein. Der Arbeitsort ist i.d.R. die KITA, die Schule und/oder die Nachmittagsbetreuung.

Hinweis zu unseren Lernmethoden

Live-Online-Unterricht mit individuellem Support (LOU!S)

Der Unterricht findet ausschließlich online statt – mit einem*r Dozent*in im virtuellen Klassenzimmer (Microsoft Teams, Vitero o. Ä.).

Um teilnehmen zu können, nutzen Sie die hochmoderne technische Ausstattung an Ihrem bfz-Standort. Unsere Lernprozessbegleiter*innen vor Ort unterstützen Sie im kompletten Schulungszeitraum.

Sie möchten die Qualifizierung von zu Hause aus machen? Hierzu benötigen Sie die Zustimmung des Kostenträgers. Bei digitalen Umschulungen ist zusätzlich das Einverständnis der regionalen Kammer erforderlich.

Termine und Kontakt

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Veranstaltungen (5)
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