Navigation überspringen

bfz.de    Heilerziehungspfleger*in (berufsbegleitend)

Heilerziehungspfleger*in (berufsbegleitend)

In der Heilerziehungspflege unterstützen Sie Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderungen – ein wichtiger, verantwortungsvoller und erfüllender Beruf, den Sie in unseren Fachschulen praxisnah erlernen. Er ist anspruchsvoll, abwechslungsreich und bietet sehr gute Aufstiegs- und Weiterbildungschancen.

Vor Ort
Teilzeit
Staatliches Zeugnis
verschiedene Fördermöglichkeiten
Termine und Kontakt

Zielgruppen

  • Studienabbrecher*innen
  • Ausbildungssuchende
  • Schüler*innen
  • Soldat*innen
  • Jugendliche und junge Erwachsene
  • Berufsrückkehrer*innen
  • Arbeitssuchende

Voraussetzungen

Heilerziehungspflege

Die Aufnahme an die Fachschule für Heilerziehungspflege setzt voraus

  1. einen mittleren Schulabschluss,
  2. eine einschlägige berufliche Vorbildung durch
    • eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung,
    • eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit,
    • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit,
    • eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts oder
    • eine abgeschlossene Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfe und
  3. die gesundheitliche Eignung für den angestrebten Beruf

Förderungsmöglichkeiten

  • Agentur für Arbeit
  • Aufstiegs-Bafög
  • Bafög
  • Bildungsgutschein (BGS)
  • Qualifizierungschancengesetz
  • Renten- und Unfallversicherungsträger

Kursinhalte

Schwächen überwinden - Stärken stärken 

Im Verlauf Ihrer Ausbildung lernen Sie, Menschen mit Behinderung im Alltag zu begleiten. Dafür erwerben Sie einerseits theoretisches Grundlagenwissen – etwa in den Fächern Psychologie, Heilpädagogik und Medizin. Zum anderen erfahren Sie im fachpraktischen Unterricht (beispielsweise in Musik, Gestaltung, Bewegung, Spiel und Medienpädagogik), wie Sie den Alltag von Menschen mit Behinderung gestalten können.

Schon während der Ausbildung lernen Sie unsere Kooperationseinrichtungen kennen und können dort Ihr erlerntes Fachwissen sofort praktisch umsetzen und erweitern. So vertiefen Sie Ihre Handlungskompetenzen, sammeln wertvolle Berufserfahrung und knüpfen Kontakte.

Diese Ausbildung eröffnet Ihnen auch die Chance, auf dem zweiten Bildungsweg die fachgebundene Hochschulreife zu erlangen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.schulen.bfz.de

Diese Fähigkeiten erwerben Sie

Nach drei Jahren berufsbegleitend machen Sie Ihren Abschluss zur/zum „Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger*in“.

Hinweis zu unseren Lernmethoden

Vor Ort

Der Unterricht findet in Präsenz, vor Ort in unseren gut ausgestatteten Räumlichkeiten, statt.

Termine und Kontakt

Zu viele Treffer? Bitte grenzen Sie Ihre Auswahl ein.

Veranstaltungen (2)
  • Fürth
    01.09.202431.07.2027 vormittags
    Icon PDF

    Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe
    Würzburger Straße 150
    90766 Fürth

    Anfahrtsskizze

    Ansprechpartner*in
    Tilman Gosses
    Telefon +49 911 974769-40
    E-Mail tilman.gosses@bfz.de

    Unterrichtszeiten

    Genaue Uhrzeiten können Sie an den einzelnen Schulstandorten erfragen. Die Zeiten der fachpraktischen Ausbildung richten sich nach den Arbeitszeiten in den jeweiligen Kooperationseinrichtungen.

    • Vor Ort
    • 3 Jahre, Teilzeit
    • Gruppenmaßnahme
  • Memmingen
    02.09.202431.07.2027 ganztags
    Icon PDF

    Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe Memmingen bfz gGmbH
    Jägerndorfer Str. 1
    87700 Memmingen

    Anfahrtsskizze

    Ansprechpartner*in
    Christian Hartmann
    Telefon +49 8331 9584-19
    E-Mail christian.hartmann@bfz.de

    Unterrichtszeiten

    Genaue Uhrzeiten können Sie an den einzelnen Schulstandorten erfragen. Die Zeiten der fachpraktischen Ausbildung richten sich nach den Arbeitszeiten in den jeweiligen Kooperationseinrichtungen.

    • Vor Ort
    • 3 Jahre, Teilzeit
    • Gruppenmaßnahme