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BEM vor Gericht
Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung und der daraus resultierenden Kündigungsschutzklagen werden verschiedene Punkte juristisch geprüft. Unter anderem, ob dem Arbeitgeber kein milderes Mittel zur Verfügung stand und die Suche danach im Rahmen eines ordnungsgemäßen BEM erfolgt ist. Hier stellt sich häufig die Frage, ob überhaupt und wenn ja welche Daten aus der geschützten BEM Akte für ein Verfahren genutzt werden dürfen, wer Zugriff auf die Akte haben darf und inwieweit der betroffene Mitarbeitende seine Zustimmung geben muss.
Auch die Frage, ob während eines laufenden BEM Verfahrens gekündigt werden darf und ob ein besonderer Kündigungsschutz in einer Betriebsvereinbarung zum BEM verankert werden kann, wird immer wieder von Praktikern diskutiert.
Zielgruppen
- BEM-/BGM-Beauftragte
- Fachkräfte
- Führungskräfte
- zertifizierte Disability Manager
Förderungsmöglichkeiten
- Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten
Kursinhalte
Für zertifizierte Disability-Manager*innen (CDMP) werden 5 Std. zur Rezertifizierung bei der DGUV anerkannt.
- Grundlagen Kündigung und Kündigungsschutz
- Persönliche/krankheitsbedingte und verhaltensbedingte Kündigung – was ist der Unterschied, wann greift welche Form der Kündigung? Welche Voraussetzungen liegen einer krankheitsbedingten Kündigung zugrunde?
- Umgang mit Abmahnungen, Aufhebungsangeboten und Kündigung während des BEM Ver-fahrens – was ist zu tun (und was nicht)?
- Welche Daten dürfen vor Gericht verwendet werden? Was sollte in BEM Akte und Personalakte dokumentiert sein?
- Wer darf die BEM Akte öffnen?
- Wie viele Maßnahmen müssen vor Beendigung des BEM angeboten werden“?
- BEM Verfahren und Präventionsverfahren – wann macht welches Verfahren Sinn?
Hinweis: Die Informationen, die Sie im Seminar erhalten, stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Soweit wir über Fälle, insbesondere Gerichtsentscheidungen berichten, darf aus deren Ergebnissen nicht auf einen notwendigerweise ähnlichen Ausgang in anderen Fällen geschlossen werden.
Diese Fähigkeiten erwerben Sie
Kennen und Wissen der rechtlichen Aspekte des Kündigungsschutzes im Kontext des BEM.
Termine und Kontakt
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Online 27.02.2026 – 27.02.2026 vormittags
Virtuelle Teilnahme
flexibel von überall
Online
Ansprechpartner*in
Julia Schneider
Telefon +4989 1895529-780
E-Mail julia.schneider@bfz.de
Unterrichtszeiten
09:00 Uhr – 14:30 Uhr (6 UE)
- 5 Stunden in 1 Tag, Schul- oder Berufsbegleitend
- Gruppenmaßnahme
Online 09.10.2026 – 09.10.2026 vormittags
Virtuelle Teilnahme
flexibel von überall
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Ansprechpartner*in
Julia Schneider
Telefon +4989 1895529-780
E-Mail julia.schneider@bfz.de
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09:00 Uhr – 14:30 Uhr (6 UE)
- 5 Stunden in 1 Tag, Schul- oder Berufsbegleitend
- Gruppenmaßnahme
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