bfz.de Berufsanerkennung
Ergotherapie
BERUFSANERKENNUNG ERGOTHERAPIE
Sie haben Ihre Ausbildung zur Ergotherapeutin oder zum Ergotherapeuten im Ausland abgeschlossen und möchten künftig in Bayern tätig sein? Damit Sie hier in Ihrem Beruf arbeiten können, benötigen Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Die bfz und die bfz Berufsfachschulen unterstützen Sie während des gesamten Verfahrens und begleiten Sie auf Ihrem Weg in den Beruf.
Schritt für Schritt zum*r Ergotherapeut*in
1. Anerkennungsverfahren
Zu Beginn des Anerkennungsverfahrens erhalten Sie eine Beratung, zum Beispiel bei der Anerkennungsberatung der bfz oder beim Bayerischen Landesamt für Pflege. Dort erfahren Sie, welche Schritte und Unterlagen notwendig sind. Für den Antrag reichen Sie unter anderem Ihre Zeugnisse, Ausbildungsnachweise und einen Lebenslauf ein. Anschließend wird geprüft, ob Ihre ausländische Qualifikation den deutschen Anforderungen entspricht. Das Ergebnis erhalten Sie in einem offiziellen Bescheid.
Damit Sie in Deutschland als Ergotherapeut*in arbeiten dürfen, müssen Sie gemäß Ergotherapeutengesetz (ErgThG) § 2 Absatz 4 ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Für die Anerkennung beim Landesamt für Pflege ist dafür in der Regel das Sprachniveau B2 erforderlich. Einen passenden B2-Deutschkurs können Sie beispielsweise kostenfrei bei uns besuchen.
2. Prüfungsvorbereitung
Im Rahmen unserer Berufsanerkennung für die Ergotherapie führen wir zur Kenntnis- beziehungsweise Eignungsprüfung eine Prüfungsvorbereitung durch. Es ist eine telefonische als auch persönliche Prüfungsvorbereitung möglich. Notwendige Dokumente für die Prüfung werden Ihnen zur Verfügung gestellt. Ihre individuellen Wünsche werden dabei stets berücksichtigt. Damit sind Sie bestmöglich auf Ihre berufliche Anerkennung in der Ergotherapie vorbereitet.
3. Kenntnis- oder Eignungsprüfung
Die Berufsfachschule für Ergotherapie meldet Sie beim Landesamt für Pflege zur Kenntnis- oder Eignungsprüfung an. Es einen praktischen und mündlichen Teil. Für die praktische Prüfung wird Ihnen eine für die Prüfung passende Einrichtung des Gesundheitswesens im ergotherapeutischen Bereich von uns zugewiesen. Die Terminabsprache erfolgt individuell mit Ihnen gemeinsam. Bei einem nicht bestandenen Prüfungsversuch können Sie die Prüfung ein zweites Mal wiederholen.
4. Berufsanerkennung
Sie haben die Prüfung erfolgreich absolviert und verfügen über ein B2-Sprachzertifikat? Dann haben Sie den Weg Ihrer Berufsanerkennung als Ergotherapeut*in gemeistert. Danach dürfen Sie in Deutschland als Ergotherapeut beziehungsweise als Ergotherapeutin in arbeiten.
KONTAKT UND ANMELDUNG
Sie möchten Sich zur beruflichen Anerkennung in der Ergotherapie anmelden oder beraten lassen? Dann kontaktieren Sie uns gerne.
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